eSkills High-level Konferenz! Meine ersten Eindrücke ... 

digital growth Warnung
© Axel Zahlut

„How do we grow a skilled EU workforce required to fuel the digital economy, jobs and growth?“ Diese Frage dominiert die Highlevel-Konferenz der eSkillsForJobs 2015/2016-Kampagne der Europäischen Kommission. Die dahinter liegende Motivation ist die hohe Arbeitslosigkeit unter den jungen Europäer/-innen. Fundierte digitale Fertigkeiten für einen digitalisierten Arbeitsmarkt werden als Teil einer größeren Lösung wahrgenommen. Um die Problematik besser zu verstehen, müssen die vorhandenen Spannungsfelder beleuchtet werden. Man möchte meinen, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Europa das Schulsystem und die Industrie gleichermaßen betroffen machen. Jede/r erkennt die Dringlichkeit des Problems, die Lösungsansätze sind allerdings nicht koordiniert. 

 

Der Grund dafür liegt in der Kompetenzverteilung der Europäischen Union. Die Jugendarbeitslosigkeit ist ein europäisches Problem - die statistischen Zahlen belegen das. Initiativen zur Belebung des Arbeitsmarkts sind Sache der jeweiligen Mitgliedsländer. Damit nicht genug, fällt auch die Bildungspolitik in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten. Das hat gute Gründe, zumal die regionalen Gegebenheiten nicht auf europäischer Ebene verstanden werden können. Wenn es aber darum geht, koordinierte Strategien für die Steigerung digitaler Kompetenzen europaweit umzusetzen, entpuppt sich dieses Kompetenzsplitting als nachteilig. Denn nur wenn gesamteuropäische Strategien umgesetzt werden, kann der europäische Raum wieder zu einem Motor der Innovation werden. 

 

Die nächste Bruchlinie besteht zwischen der Industrie und der Schule. Grundsätzlich hat die Schule die Aufgabe, die Schüler/-innen zu bilden, nicht auszubilden. Die Industrie hat aber ein erhöhtes Interesse daran, ausgebildete Schüler/-innen zu haben. Wer also ist zuständig? Die Lösung wäre eine verbindliche Kommunikation zwischen Vertreter/-innen der Industrie und des Schulsystems. Keine Absichtserklärungen, sondern Verbindlichkeiten. Das steht nicht im Widerspruch zum geltenden europäischen Recht. Die Initiativen können nationalstaatlich vorgeschlagen und umgesetzt werden. Über die Zielrichtung und die übergeordnete Strategie sollte man sich in einem gemeinsamen Wirtschafts- und Innovationsraum einig sein, sonst scheitert Europa auch an dieser Frage … 

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