Mein juristisches Verständnis ist lückenhaft!

Artikel 141 der Bundesverfassung!
© Axel Zahlut

Können mir bitte die Juristinnen und Juristen unter meinen Leser/-innen helfen? Ich habe in den letzten Tagen wirklich versucht, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit der österreichischen Verfassung abzugleichen - immerhin hat der VfGH nach dem Wortlaut der Verfassung zu entscheiden. Dort heißt es im Artikel 141 (siehe auch Bild): "Der Verfassungsgerichtshof hat einer Wahlanfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit eines Wahlverfahrens erwiesen wurde UND auf das Wahlergebnis von Einfluss war." Nun wurde ja vom VfGH betont, dass keine Indizien auf Manipulationen bestehen. Aber die Rechtswidrigkeiten hätten von Einfluss sein können. Also was jetzt? Wird die Verfassung jetzt überarbeitet oder vollzogen? Ist konjunktivische Rechtssprechung nicht zu vermeiden? Vielleicht verstehe ich etwas Elementares nicht, aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist, deshalb bitte ich um fachlich fundierte Erklärung! Ich kann nur alle bitten, wieder zur Wahl zu gehen! Denn der VfGH mag den Rechtsstaat schützen, wir Bürger/-innen aber die Demokratie, indem wir wählen gehen!

Nächster Artikel: Genug gegrübelt?