Der Pyrrhussieg der Demokratie!

Hammer im Gerichtssaal
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Nachdem nun einige Tage nach der Bekanntgabe des Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vergangen sind, folgt die ernüchternde Bewertung. Die Stichwahl zur Bundespräsidentschaftswahl wird wiederholt und es darf wieder eine polarisierende Auseinandersetzung der beiden Kandidaten erwartet werden. Verschwörungstheorien, radikale Diskussionen, Untergriffe und eine Teilung der Gesellschaft in schwarz und weiß. Und das alles in einem globalen Klima zunehmender Radikalität, die weltweit beobachtet werden kann. Ist das Urteil tatsächlich ein Sieg der Demokratie?

1. Demokratischer Wert der Meinungsfreiheit!

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (Voltaire) Die Meinungsfreiheit als elementarer Bestandteil der Demokratie wurde in diesem Satz von Voltaire treffend zusammengefasst. Dieses Zitat stammt aus einer Zeit der politischen Repression, als politische Meinungen fernab der Herrschaftsmeinung lebensgefährlich waren. Daher war es nur folgerichtig, dass in einer Gesellschaft, in der jedes Mitglied politisch teilhaben soll, Meinungen auch kundgetan werden dürfen. Mit Meinungsfreiheit ist allerdings nicht gemeint, verbal auf Minderheiten eintreten zu dürfen, öffentlich Radikalismen zu schüren oder Menschen zu verhetzen oder zu stigmatisieren.

Donald Trump, Marine Le Pen, die AfD, Nigel Farage oder die FPÖ wandern entlang dieser Grenzen mit kalkulierter Vorliebe. Dass Le Pen und die AfD große Sympathisanten der FPÖ sind, ist bekannt. Gemeinsame Pressetermine werden von beiden Seiten gekonnt in Szene gesetzt und nachher wird wieder von der FPÖ behauptet, man könne nicht beeinflussen, wer zu einem positiven Wahlausgang gratuliert. Mit der gleichen Logik wäre ich völlig überrascht, wenn mir meine Freunde zum Geburtstag gratulieren. Dass wieder Grenzen menschlicher Achtung in einem Wahlkampf überschritten werden, kann kein Sieg einer modernen Demokratie sein.

2. Klagen Tür und Tor geöffnet!

Dass sich ausgerechnet die FPÖ nun als Bewahrerin des Rechtsstaates aufspielt, ist derart grotesk. Erinnern wir uns, dass der ehemalige FPÖ-Parteichef Jörg Haider jahrelang Entscheide des VfGH (Anm. d. Red. Kärntner Ortstafeln) ignorierte und sich teilweise darüber belustigte. Die sogenannte Bewahrerin des Rechtsstaats hatte mit den bekannten Mechanismen nie Probleme. Aber bisher konnten auch immer gewaltige Wahlerfolge verzeichnet werden und das Image der Siegerpartei stand auch nicht auf dem Spiel. Plötzlich wird eine Wahl verloren und jahrelang bekannte Mechanismen - obwohl sie natürlich zu beseitigen sind - werden plötzlich zum Problem.

Anwalt in Perücke!
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Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof wird leider künftige Wahlverlierer dazu ermutigen, gegen jedes knappe Ergebnis vor Gericht zu ziehen. Das ist zwar deren gutes und verbrieftes Recht, trägt aber nicht gerade dazu bei, dass die Bürger/-innen erfreut zur Wahlurne schreiten. Rechtsstaatliche Prinzipien sind erfolgreich verteidigt worden, ein Sieg für die Demokratie ist das allerdings auch nicht. Denn das Vertrauen ist erschüttert.

3. Demokratische Reife?

Jetzt können die Bürger/-innen dieses Landes zeigen, dass sie demokratische Reife besitzen und mit einer hohen Wahlbeteiligung das Vertrauen in die österreichische Demokratie wiederherstellen. Ich hoffe, dass Österreich die berühmte „Jetzt-erst-recht-Mentalität“ auszeichnen wird. Aber hätte der Verfassungsgerichtshof anders entscheiden können? Ich bin kein Jurist und wenn 13 Verfassungsrichter ein Urteil fällen, so ist dieses sicher stringent mit den Urteilen der letzten Jahrzehnte. Aber wäre es möglich gewesen zu sagen, das Wahlergebnis steht, zumal keine Manipulation nachgewiesen werden konnte, und das Wahlgesetz sowie die Wahlordnung sind in angemessener Frist zu reformieren und strikter zu exekutieren?

Fazit: Demokratische Verantwortung wichtiger denn je!

Die letzten Wochen haben uns gezeigt, wie wichtig die demokratische Verantwortung aller Bürger/-innen ist. Das Referendum in Großbritannien hat gezeigt, dass jede Entscheidung neu getroffen wird und nichts „klar“ ist. Die Britinnen und Briten dachten mehrheitlich, dass sie Mitglied der EU bleiben werden und gingen entweder nicht zur Wahl oder stimmten als „Denkzettel gegen die EU“ für einen Austritt. Das Ergebnis ist bekannt. Auch wenn unser Staatsoberhaupt hauptsächlich eine repräsentative Rolle hat, so ist es die einzige direktdemokratisch gewählte Person in unserem Land, weshalb nicht zu wählen, demokratisch unreif wäre. Früher bestand noch eine gesetzliche Wahlpflicht für die Bürger/-innen Österreichs und nicht nur das bloße Wahlrecht. Jedenfalls entsteht aus dem Wahlrecht eine moralische Wahlpflicht. Denn der VfGH schützt nur den Rechtsstaat, die Demokratie schützen wir …