40. Bildungsfrühstück - die Zeiten ändern sich ... gut so!

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Mit der neuen Artikelreihe Bildungsfrühstück gehe ich fortan auf Entwicklungen des Vortages ein, die einer Nachlese bedürfen und vielleicht einen zweiten Blick auf eine Thematik erfordern. 

Gestern wurde von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek der neue Grundsatzerlass Sexualpädagogik veröffentlicht und hier sollte - österreichtypisch spät - auf die aktuellen Gegebenheiten der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts eingegangen werden. Heutzutage erhalten junge Menschen einen völlig anderen Zugang zum Thema Sexualität als noch vor 20, 30 oder 40 Jahren. Auch wenn vor allem kirchennahe Organisationen gerne so tun, als ob dies nicht der Fall wäre, der Zugang zu sexuellen Inhalten, das vermittelte Bild von Sexualität und vermittelte Werte haben sich verschoben. 


Durch die Digitalisierung unseres Lebens können Werte und Bilder vermittelt werden, die gerade in der Pubertät Verwirrung stiften. Die genauen Zahlen zum Datenverkehr sexueller Inhalte auf den Smartphones oder Tablets junger Menschen liegt mir gegenwärtig nicht vor. Klar ist jedoch, dass der Zugang durch neue Medien erleichtert wird und Eltern - und besonders kirchennahe Organisationen - nicht mehr Schritt halten können - vielleicht auch nicht die LehrerInnen in den Schulen, aber die Chance ist größer. Bedenkt man, dass der alte Erlass in seinen wesentlichen Zügen aus den 1960er Jahren stammt und minimal 1990 adaptiert wurde, ist ein neuer Erlass sowieso notwendig. Die Vermittlung von Respekt vor anderen Werten scheint mir hier ein zentraler Bestandteil zu sein, ein Bestandteil, dessen Vermittlung Eltern vielleicht schwerer fallen könnte, Kirchenorganisationen sowieso. Denn zu einer Beteiligung an einer Debatte, die es laut Kirchenorganisationen nicht geben dürfte, fehlt gerade der Kirche jede Legitimität oder Lösungskompetenz. 


 

Wie bei allen Grundsatzerlässen, ist die praktische Umsetzung im Schulalltag entscheidend. Positiv zu bewerten ist der fächerübergreifende Ansatz und die Möglichkeit, externe Personen hinzuzuziehen. Ganz wichtig ist das Wort „Grundsatzerlass“! Es handelt sich dabei nicht um in Stein gemeißelte Step-by-Step-Anleitungen, sondern eben um Grundsätze und es wird die Aufgabe der Schule, der Schulleitung und der KlassenlehrerInnen sein, in Kooperation mit den Eltern - auch das ist im Erlass enthalten - im Zuge von Elternabenden eine Gesamtstrategie zu entwerfen, wie den SchülerInnen ermöglicht wird, eigene Wertvorstellungen fernab diffus aufoktroyierter Bilder in gewissen Medien zu entwickeln …