Die geteilte Karenz

Eltern mit Kind
Quelle: https://static.pexels.com/photos/295208/pexels-photo-295208.jpeg 20.09.2017

Bei der Kinderbetreuung handelt es sich um ein zentrales Thema der gesellschaftlichen Entwicklung. Ein Ziel fortschrittlicher Politik war stets, die Mütter relativ schnell nach der Karenzzeit in die Arbeitswelt zurückzuführen. Auf den ersten Blick scheint das gelungen zu sein, zumal sich die Karenzzeit der Mütter über die letzten Jahre verkürzt hat. Doch es ist entscheidend, ob sie sich diese mit dem/der jeweiligen PartnerIn teilen.

Baldiger Wiedereinstieg wünschenswert

Es handelt sich hier nicht um einen normativen, sondern überwiegend deskriptiven Artikel. Würde ich mir wünschen, die Karenzzeit der Eltern flexibler zu gestalten? Ja. Aber darum geht es vorerst nicht. Dass Mütter durch die Karenz „zurückgeworfen“ werden, ist evident. Denn durch eine Unterbrechung aufgrund der Elternkarenz wird die Gehaltskurve im Berufsleben unterbrochen. Weiters führt ein verspäteter Wiedereinstieg ins Berufsleben zu weniger Anrechnungszeit für die Pension und zu geringeren Löhnen im Vergleich zu den männlichen Kollegen.

Unabhängig der Tatsache, dass die Gehaltsschere zwischen den Geschlechtern mehrere Gründe hat, ist eine Karenz nicht gerade von Vorteil. Länder, die eine flächendeckende Kinderbetreuung ab dem ersten Jahr anbieten, ermöglichen den Müttern einen baldigen Wiedereinstieg. Frankreich übernimmt ab dem dritten Kind sogar die Kosten für eine Tagesmutter. Es gibt also verschiedene Ansätze, den Herausforderungen zu begegnen. Dass die Frauen allerdings zu Hause hinter dem Herd bleiben und sich nur um die Kinder und den Haushalt kümmern sollen, ist vorgestrig.

Die Rolle des Partners/der Partnerin

Vater mit Kind in Hängematte
Quelle: https://static.pexels.com/photos/208106/pexels-photo-208106.jpeg 20.09.2017

Laut Arbeiterkammer und APA kehren 74 Prozent der Frauen bis zum zweiten Lebensjahr ihres Kindes wieder ins Berufsleben zurück, wenn die jeweiligen PartnerInnen ebenfalls die Karenz in Anspruch nehmen. Nur 58 Prozent der Frauen kehren bis zum zweiten Lebensjahr der Kinder wieder zurück, wenn der/die PartnerIn nicht in Karenz geht. Daraus lässt sich im Umkehrschluss ableiten, dass mehr Väter die Karenz in Anspruch nehmen.

Doch wählen sie dafür überwiegend die kürzeste Variante, während ihre Partnerinnen die längere Version wählen. Vielleicht wäre ein finanzielles Anreizsystem zu überlegen, bei welchem es Geld dafür gäbe, das Väter länger in Karenz gehen. Wenn beispielsweise das beliebte und gehaltsabhängige 12+2-Modell gewählt wird, könnte es Zuschüsse dafür geben, dass die Aufteilung 11+3 beträgt. Demnach würde der Partner 3 Monate in Karenz gehen.

Mein Zugang

Unabhängig der möglichen Karenzmodelle bin ich dankenswerterweise als Selbstständiger in einer privilegierten Position. Denn ich habe eine größere Flexibilität bezüglich meiner Arbeitszeit. So versäume ich keine wichtigen Entwicklungsschritte im Leben meiner Tochter. Egal, welches Modell ich wähle, ich habe sowieso mehr Möglichkeiten der Gestaltung. Die Frage, ob ich offiziell in Karenz gehe, hängt von den Aufträgen und dem Zeitaufwand für diese ab.

Elternteil liest seinem Kind vor
Quelle: https://static.pexels.com/photos/77167/reading-77167.jpeg 20.09.2017

In einem Angestelltenverhältnis stellte sich diese Frage keinesfalls. Dann wäre es folgerichtig, jedenfalls zwei Monate zu Hause zu bleiben. Als Mann muss ich folgendes festhalten: Ob unsere PartnerInnen einen erfolgreichen Wiedereinstieg ins Berufsleben vollziehen, liegt auch an uns. Wenn sie im Wissen, dass wir uns sorgsam um unsere Kinder kümmern, wieder arbeiten gehen, können sie sich auch besser auf die vor ihnen liegende Arbeit konzentrieren. Denn als Elternteil habe ich früh gelernt, dass die Kinderbetreuung zwar erfüllend ist, aber tatsächlich einer Arbeit im Berufsleben um nichts nachsteht. Wenn wir Männer/PartnerInnen das jeweilige Karenzmodell komplettieren, ist es also auch eine Frage der Wertschätzung und des Respekts unseren Partnerinnen und Kindern gegenüber …

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